Presse - Katzen-Engel

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Unser aktuelle Pressetext kann hier geladen - und natürlich unverändert - zu evtl. Werbezwecken gerne weiterverwendet werden:
Katzen-Engel e.V. Pressetext

08.09..2013:
Diesmal haben wir unter anderem auch den kleinen Cent bei "Tiere suchen ein Zuhause" vorgestellt. Auch die liebe Poupée hatte ihren zweiten großen Auftritt.

Lucky & Emma
Cent & Poupée

04.04.2013 / 14.04.2013:
Wir waren nun das 2. Mal bei "Tiere suchen ein Zuhause". Da wir nun das Procedere schon ein wenig kannten, war die Aufregung nicht ganz so groß. Dieses Mal konnten wir das Brüderpaar Boule & Pollux und den Allroundkater Felix vorstellen. 10 Tage vorher drehte das Fernsehteam auf zwei unserer Pflegestellen Einspielfilme von Poupee und der blinden Lilly.
Wir wollen Euch das nicht vorenthalten:

Boule & Pollux bei WDR

Poupée
Boule & Pollux
Lilly
 

Endlich war es soweit:
Am 04.11.2012 gab es den ersten Auftritt der Katzen-Engel in der Traditionssendung des WDR "Tiere suchen ein Zuhause".
Ilona hat sich die Finger wund geschrieben mit Bewerbungen - und dann kam ganz plötzlich die Zusage. Wir haben uns riesig gefreut und bedanken uns noch einmal besonders für die sehr freundliche Aufnahme von uns Neulingen. Wir haben uns sehr wohlgefühlt.

Vorstellen durfte Ilona Püppi, Lucy, Bobby & Freddy und Evita.
Die Resonanz war überwältigend, sowohl am Telefon als auch via Mail. Innerhalb von 30 Stunden hatten wir über 750 Klicks auf unsere Homepage. Wir bedanken uns sehr für das große Interesse.
Und wer nun neugierig gemacht wurde und sich die Sendung noch einmal anschauen möchte, möge auf folgenden Link klicken:  

Katzen-Engel bei Tiere suchen ein Zuhause

Hier findet Ihr ein Video von Ilona anlässlich einer Spendenaktion von
www.tierversicherung.biz

Urteil: Vermieter darf Katzen nicht verbieten

zuletzt aktualisiert: 18.02.2011 - 09:31

Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.


Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.

Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.

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